In Niederösterreich besteht seit 01.01.2010 eine Pflicht zur Verwendung eines Radhelmes beim Rad fahren außerhalb von öffentlichen Straßen im freien Gelände für Personen unter 15 Jahren. Diese Pflicht ist im NÖ-Sportgesetz verankert.
Das NÖ-Sportgesetz ist ein Landesgesetz, daher gilt die genannte Radhelmpflicht nach diesem Gesetz nur in Niederösterreich. Auf öffentlichen Straßen (Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen) gibt es auch in Niederösterreich keine Radhelmpflicht. Auf diesen Straßen ist der Bund hinsichtlich der Gesetzgebung zuständig.
Das RADLand-Team empfiehlt zwar das Verwenden eines Radhelmes bei jeder Fahrt, spricht sich aber für keine Radhelmpflicht auf öffentlichen Straßen aus.
Das Land Niederösterreich fördert den Kauf von Niederösterreich-Radhelmen. Bei dieser Aktion können Radhelme auf http://achtung.at/ bestellt werden. Ein vom Land Niederösterreich mit 50% geförderter Radhelm kostet inkl. Steuer, Porto und Verpackung € 6,-- (anstatt ohne Förderung € 12,--).