Radland Niederösterreich
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NÖ Radlhelm

In Niederösterreich besteht seit 01.01.2010 eine Pflicht zur Verwendung eines Radhelmes beim Rad fahren außerhalb von öffentlichen Straßen im freien Gelände für Personen unter 15 Jahren. Diese Pflicht ist im NÖ-Sportgesetz verankert.

Das NÖ-Sportgesetz ist ein Landesgesetz, daher gilt die genannte Radhelmpflicht nach diesem Gesetz nur in Niederösterreich. Auf öffentlichen Straßen (Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen) gibt es auch in Niederösterreich keine Radhelmpflicht. Auf diesen Straßen ist der Bund hinsichtlich der Gesetzgebung zuständig.

Das RADLand-Team empfiehlt zwar das Verwenden eines Radhelmes bei jeder Fahrt, spricht sich aber für keine Radhelmpflicht auf öffentlichen Straßen aus.

Das Land Niederösterreich fördert den Kauf von Niederösterreich-Radhelmen. Bei dieser Aktion können Radhelme auf http://achtung.at/ bestellt werden. Ein vom Land Niederösterreich mit 50% geförderter Radhelm kostet inkl. Steuer, Porto und Verpackung € 6,-- (anstatt ohne Förderung € 12,--).